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Mahnwache vor der IMK - Kurhaus Wiesbaden

Info: Mahnwache vor der IMK - Kurhaus Wiesbaden 8. Dezember 10:00 Uhr


VVN-BdA

04.12.11
Antifaschismus, Hessen


von Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes / Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten in der Bundesrepublik Deutschland (VVN-BdA)

Die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes / Bund der Antifaschisten (VVN-BdA) veranstaltet eine Mahnwache mit der die NS-Verfolgtenorganisation ein Verbotsverfahren gegen die NPD fordert und dies mit dem Ruf nach Abschaltung der als V-Leute tätigen Neonazis verbindet:

am Donnerstag, dem 8. Dezember, ab 10.00 Uhr, in Wiesbaden vor dem Tagungsgebäude der Innenministerkonferenz, Kurhaus (Kurhausplatz 1),

Mit dieser Mahnwache beginnt die VVN-BdA eine neue bundesweite Unterschriftensammlung für das NPD-Verbot.

Die von NS-Opfern und Widerstandskämpfern gegründete Organisation, die sich als die stärkste Organisation von Antifaschisten in der Bundesrepublik Deutschland bezeichnet, fordert das Verbot der NPD schon seit mehreren Jahren. Sie hat dafür unter dem Logo „nonpd“ bundesweit bereits zwei Kampagnen durchgeführt.

Bei der ersten Kampagne in 2007 wurde die Verbotsforderung von 175.000 Bürgerinnen und Bürgern mit ihrer Unterschrift unterstützt. Weitere 5.000 Bürgerinnen und Bürger gaben bei einer weiteren Sammelaktion der VVN-BdA persönliche Stellungnahmen und Begründungen für die Verbotsforderung ab.

In Anbetracht der jüngsten Entwicklung sieht die VVN-BdA mehr denn je Veranlassung, nunmehr endlich ein Verbotsverfahren durchzuführen.

Ebenso nachdrücklich setzt sich die VVN-BdA für eine Abschaltung der als V-Leute tätigen und vom Verfassungsschutz bezahlten Neonazis ein.

Die V-Leute hätten weder Umtriebe noch Verbrechen verhindert, sie noch nicht einmal aufgedeckt. Stattdessen würden Gewalttaten auch von V-Leuten gefördert. Die Honorargelder des Verfassungsschutzes flössen in Neonaziaktivitäten. Schließlich habe die Existenz der V-Leute das erste Verbotsverfahren blockiert und so zur Bestandssicherung der NPD geführt.

Das alles gebiete die sofortige Beendigung des V-Leute-Unwesens. Es bedürfe keiner Informationen der V-Leute, die ohnehin nicht gerichtsverwertbar seien, um ein NPD-Verbot zu begründen. Dazu genügten die offenen Aktivitäten der NPD, deren Äußerungen und vor allem deren Förderung und Unterstützung von Gewalttaten.

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